"Monsanto auf Deutsch" - Jörg Bergstedt in Saarbrücken, September 2013

Übervolle Veranstaltung - mehr als 90 BesucherInnen, Gentechnikbefürworter lehnen Vergleich vor Gericht ab, Gerichtlich bestätigte Meinungsäußerung: "Gentechnikmafia", "rücksichtslos und profitorientiert", "undurchsichtige Firmengeflechte", "Seilschaften", "Filz", "Demonstranten gekauft"

Über 90 BesucherInnen saßen am Freitagabend dicht auf dicht - zum Teil auf Tischen, zum Teil auf dem Boden - in dem übervollen Veranstaltungsraum in Saarbrücken und hörten den Vortrag "Monsanto auf Deutsch" von Jörg Bergstedt. Veranstalter waren die Aktion 3.Welt Saar und Opens external link in new windowattac Saar.

Anlaß von Jörg Bergstedts Besuchs im Saarland war eine Klage, die ihn erneut zum Saarländischen Oberlandesgericht (OLG) führte. Dies ist der sechste Prozess, der gegen ihn in Saarbrücken geführt wird, weil er die Geschäftsmethoden von Gentechnikbefürwortern öffentlich gemacht hat.

Aktueller Streitgegenstand sind verschiedene Vorwürfe (Hinweis auf Liste beim BVG), die er zwei Gentechnikbefürwortern gemacht hatte  und die daraufhin gegen Jörg Bergstedt geklagt hatten. Während das Landgericht Saarbrücken 2009 zunächst den beiden Klägern recht gab, befand das OLG 2010, dass alle Vorwürfe seitens Bergstedt von der Meinungsfreiheit gedeckt seien.

Dies bestätigte das Bundesverfassungsgericht (BVG) zwar überwiegend, ordnete aber bei vier Vorwürfen - Veruntreuung von Förder- und Steuergeldern bzw. Geldwäsche und die Wäsche von Steuergeldern - eine neue Verhandlung an. Immerhin, folgende Aussagen sind gerichtsfest bei der Bewertung der Aktivitäten von Gentechnikbefürwortern als Meinungsäußerung zulässig (alle Punkte sind Zitate nach BVG):

  • Die Beschwerdeführer beabsichtigten "Steuermittel in eine Zentrale für Gentechnikpropaganda und undurchsichtige Firmengeflechte zu verschieben",
  • die Beschwerdeführer seien rücksichtslos und profitorientiert,
  • die Beschwerdeführer sackten für ihre dubiosen Firmenkonstrukte umfangreiche Firmen- und Steuergelder ein,
  • die Beschwerdeführer seien Angehörige einer Gentechnikmafia,
  • der Beschwerdeführer zu 2) sei der "Macher aus dem I.-Filz in G.",
  • der Beschwerdeführer zu 2) habe Demonstranten "gekauft".

Der senatsvorsitzende Richter Roland Rixecker schlug einen Vergleich vor, nach dem Jörg Bergstedt, die vom BVG beanstandeten Aussagen nicht mehr verwenden solle. Der Vergleich im Wortlaut: "Der Beklagte verpflichtet sich bei Meidung eines Ordnungsgeldes von 1000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung im Zusammenhang mit den noch streitgegenständlichen Behauptungen in Bezug auf die Kläger, von der Veruntreuung von Fördermitteln, der Geldwäsche, der Veruntreuung von Steuergeldern oder der Wäsche von Steuergeldern nicht mehr zu sprechen oder sich in sonstiger Weise zu äußern. Er verpflichtet sich ferner, im Zusammenhang mit den von ihm in diesem Rechtsstreit kritisierten Praktiken in Bezug auf die Kläger nicht den Vorwurf strafrechtlicher Relevanz zu erheben. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte 30 Prozent, die Kläger tragen je 35 Prozent."

Allerdings verwehrten die Kläger, Uwe Schrader und Kerstin Schmidt, dem Vergleich die Zustimmung. Damit geht der Prozess weiter und es wird am 15. November 2013 - ohne weitere Verhandlung - zu einer Urteilsverkündung durch Richter Roland Rixecker kommen.

  • Eine vollständige Liste der umstrittenen Äußerungen finden Sie Opens external link in new windowim Beschluss des Bundesverfassungsgerichts
  • Opens external link in new windowDarstellung des Prozeßverlaufs durch Jörg Bergstedt